Lauftext Seid argwöhnig,seid mißtrauisch,hinterfragt alles Seid nicht blauäugig: Eu-Moloch:Absichtliche Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon
 

Eu-Moloch:Absichtliche Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon

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EU-Moloch: Absichtliche Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon? Von Hans Kohlhase • 19. April 2009 • Kategorie: Aktuell

In einer Pressemitteilung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg vom 17. April 2009 wird berichtet, der „Vertrag von Lissabon“ habe einen bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler, der für das verfassungsrechtliche Verhältnis von Mitgliedstaaten und Europäischer Union geradezu revolutionäre Bedeutung habe: Er mache den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung, stufe die Verfassungen der Mitgliedstaaten zu „Landesverfassungen” herunter und gebe dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.

Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat und die demnächst in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert wird.

Murswiek weist darauf hin, daß die Vertragsstaaten diese Wirkung des Vertrages von Lissabon vermutlich nicht beabsichtigt haben. Es handele sich um eine „Nebenwirkung” dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe. Die Auflösung der Säulenstruktur der Europäischen Union und die Erstreckung der Gerichtsbarkeit des EU-Gerichtshofs auf die meisten Gebiete, auf denen er bisher nicht zuständig war, führen laut Murswiek dazu, daß der Gerichtshof sich unter Berufung auf die Grundwerte der EU künftig in innerstaatliche Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischen und beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht vorschreiben könne, unter welchen Voraussetzungen eine politische Partei verboten werden kann oder ob die Menschenwürde absolut geschützt ist oder mit anderen Werten abgewogen werden muß.

Diese weitreichenden Folgen des Vertrages, die die Freiheit der Entscheidung der Mitgliedstaaten über ihre eigenen Verfassungen und damit ihre Souveränität in ihrem Kern berühren, können noch verhindert werden, wenn die Bundesregierung vor Ratifizierung des Vertrages einen entsprechenden völkerrechtlichen Vorbehalt erklärt oder mit den anderen Vertragsstaaten gemeinsam ein Protokoll beschließt, durch welches ausdrücklich ausgeschlossen wird, daß der Vertrag diese Wirkungen hat.


So weit Professor Dr. Dietrich Murswiek, der natürlich mit seinen Anmerkungen vollkommen richtig liegt. Nur - vielleicht handelt es sich hier gar nicht um einen „bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler“. Möglicherweise war es die vollste Absicht der „Vertragspartner“, die nur nicht rechtzeitig herauskommen sollte!

Nehmen wir einmal die Angeordneten des Deutschen Bundestages, wobei man den Abgeordneten Henry Nitzsche ausdrücklich ausnehmen sollte. Handelt es sich bei diesen Abgeordneten etwa nicht um die übelste charakterliche und intellektuelle Negativauslese der jüngeren deutschen Geschichte, wie nicht wenige Zeitgenossen unterstellen? Findet die „Herrschaft der Minderwertigen“ nicht ihre Entsprechung im heutigen Liberalkapitalismus, der unser Leben bestimmt - ob wir das nun wollen oder nicht?

Sicher, man kann davon ausgehen, daß die allermeisten Bundestagsabgeordneten den sogenannten „EU-Reformvertrag“ bis zum heutigen Tage nicht gelesen haben, dem sie im Parlament zustimmten. Dennoch kann man unterstellen, daß sie auch dann zugestimmt hätten, wenn sie den „EU-Reformvertrag“ gelesen und verstanden hätten. Denn nach alledem, was dem deutschen Volk von den etablierten Übeltätern in den letzten Jahrzehnten durch Auflösung des Nationalstaats und Verausländerung angetan wurde, muß man diesen Vertretern fremder Interessen etwa nicht immer und überall bösen Vorsatz unterstellen?
Erinnern wir uns in diesem Zusammenhang an den unsäglichen Rainer Barzel (CDU), der Anfang der 70er Jahre über die „europäische Integration“ sagte: „Man kann aus vier Eiern ein Omelett machen, aber nicht wieder aus einem Omelett vier Eier.“

Genau darum geht es doch, die Nationalstaaten sollen zum Nachteil ihrer Menschen unwiederbringlich zugunsten des EU-Molochs verschwinden, in dem quasi diktatorisch die EU-Kommission herrscht, die sich als demokratisches Feigenblatt ein Parlament hält, das im Wesentlichen das umsetzt, was dieses neue „Politbüro“ vorgibt. Und man kann doch nicht wirklich ernsthaft behaupten, daß die EU-Kommission nicht genau das will: über die vielen absichtlichen „Konstruktionsfehler“ einer „europäischen Oberverfassung“ dem EU-Gerichtshof die Kompetenz zu geben, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren. Hier entsteht entgegen allen gutmenschlichen Phrasen eine auf den europäischen Kontinent ausgedehnte Super-DDR! Wenn das keine schönen Aussichten für die „fortschrittlichen“ Kräfte sind…

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